Fassung 2026-08-01 · Die Datenschutzerklärung finden Sie hier, die eingesetzten Dienstleister in der Sub-Auftragsverarbeiter-Liste.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Entwurf: der finale, rechtsverbindliche Wortlaut sowie die kommerziellen Konditionen (Preise, Laufzeiten) werden vor dem Produktivbetrieb juristisch geprüft und ergänzt. Diese Fassung dient der elektronischen Vertrags- und AVV-Begründung bei der Registrierung.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der SaaS-Plattform "ohaa.ai" (nachfolgend "Plattform") der BeautyFlow GmbH (nachfolgend "Anbieter") durch gewerbliche Kunden, insbesondere Praxen und Heilberufler (nachfolgend "Kunde"). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(2) Anbieter: BeautyFlow GmbH, Meinekestr. 5, 10719 Berlin, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Anna Nejgebaum, Jasin Huber und Nico Zipse, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 290039 B, E-Mail: info@huber-zipse.de.

(3) Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung zustande. Mit der Registrierung akzeptiert der Kunde diese AGB einschließlich der darin enthaltenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO).

(2) Die elektronische Zustimmung erfüllt das Formerfordernis des Art. 28 Abs. 9 DSGVO. Zeitpunkt und Version der Zustimmung werden dokumentiert.

(3) Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist nicht Gegenstand der Zustimmung, sondern eine Information nach Art. 13 DSGVO und wird gesondert verlinkt.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt die Plattform als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der Funktionsumfang umfasst je nach Tarif insbesondere: Praxis-/Team-Verwaltung, Patientenakten, Kalender und 4-Stufen-Behandlungs-Workflow, Beratungsgespräch-Aufzeichnung mit Transkription und KI-Zusammenfassung, Video-Sprechstunde, Anamnese-/Aufklärungsbögen, Foto-Dokumentation, Rechnungen/Angebote, Lager- und Bestellverwaltung, Online-Buchung/Widget sowie die Anbindung an die ohaa pass-App.

(2) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter und kann einzelne Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit der vertragliche Kernnutzen erhalten bleibt. Einzelne Funktionen können als Beta gekennzeichnet sein.

(3) Geschuldet ist die Bereitstellung der Plattform, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder medizinischer Erfolg.

§ 4 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht, schuldet jedoch, soweit nicht ausdrücklich ein Service-Level vereinbart ist, keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsfenster, Störungen bei Drittanbietern und Ereignisse höherer Gewalt sind von der Verfügbarkeit ausgenommen.

(2) Der Kunde ist für eine geeignete eigene IT-Umgebung (Internetzugang, aktueller Browser/Gerät) verantwortlich.

§ 5 Pflichten und Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm in die Plattform eingestellten Patienten-/Endkundendaten. Er stellt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sicher, holt erforderliche Einwilligungen (insb. für Audio-, Foto- und KI-Verarbeitung) ein und informiert seine Patienten/Endkunden (eigene Datenschutzerklärung, Benennung der Unterauftragsverarbeiter).

(2) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, sichert sie gegen unbefugten Zugriff und benennt nur berechtigte Nutzer. Er verantwortet die Handlungen seiner Nutzer.

(3) Der Kunde stellt keine rechtswidrigen, rechteverletzenden oder schädlichen Inhalte ein und nutzt die Plattform nicht missbräuchlich.

(4) Der Kunde ist für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten selbst verantwortlich und erstellt bei Bedarf eigene Datenexporte/Sicherungen.

§ 6 KI-gestützte Funktionen

(1) Die Plattform bietet KI-gestützte Funktionen (z. B. Transkription, Zusammenfassung von Beratungsgesprächen, Textvorschläge). Diese sind ein Hilfsmittel und können fehlerhafte, unvollständige oder unzutreffende Ergebnisse liefern.

(2) KI-Ergebnisse stellen keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Empfehlung dar. Der Kunde prüft jedes Ergebnis vor Verwendung eigenverantwortlich. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-Ergebnisse wird nicht übernommen.

§ 7 Drittanbieter und Unterauftragsverarbeiter

Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Drittanbieter/Unterauftragsverarbeiter ein (siehe AVV § 6 und die öffentliche Sub-Auftragsverarbeiter-Liste). Für deren eigenständige Dienste außerhalb der Auftragsverarbeitung gelten deren Bedingungen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform ein.

(2) Alle Rechte an der Plattform, Software, Marken und Inhalten des Anbieters verbleiben beim Anbieter. An seinen eigenen Inhalten/Daten behält der Kunde alle Rechte.

§ 9 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des vom Kunden gewählten Tarifs in der bei Vertragsschluss auf der Website des Anbieters ausgewiesenen Fassung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.

(2) Die Vergütung ist tarifabhängig monatlich oder jährlich im Voraus zu zahlen. Die erste Zahlung wird mit Vertragsschluss fällig, jede weitere zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode. Der Anbieter stellt die Rechnung elektronisch bereit; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die vom Anbieter angebotenen Zahlungsarten (derzeit Kreditkarte und SEPA-Lastschrift) und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Kunde hält ein gültiges Zahlungsmittel vor und aktualisiert es unverzüglich bei Änderungen. Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, wird die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag vor Belastung verkürzt.

(4) Der Kunde trägt die dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift oder fehlgeschlagene Belastung entstehenden Kosten in tatsächlicher Höhe. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

(6) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt für die Dauer der Sperrung bestehen. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten; das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 10 Abs. 5 bleibt unberührt.

(7) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise einmal je Kalenderjahr mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden anzupassen, um Änderungen seiner Kosten (insbesondere Personal-, Hosting-, Lizenz- und Zahlungsdienstleisterkosten) sowie der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Kostensenkungen sind dabei im gleichen Umfang zu berücksichtigen. Der Anbieter teilt eine Anpassung mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen.

(9) Neben der tarifabhängigen Grundvergütung kann der Anbieter eine nutzungsabhängige Vergütung erheben, deren Höhe und Bemessungsgrundlage in der Preisliste ausgewiesen sind. Die erstmalige Einführung einer solchen Vergütung sowie jede Erhöhung erfolgen ausschließlich nach dem Verfahren des Absatzes 8.

(10) Der Kunde kann Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Zahlungsart jederzeit selbst über das Kundenportal verwalten. Für die Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben ist der Kunde verantwortlich; eine nachträgliche Rechnungsberichtigung wegen unrichtiger Kundenangaben erfolgt nur im gesetzlich gebotenen Umfang.

§ 9a Gründerrabatt

(1) Der Anbieter kann neu gegründeten Praxen einen zeitlich befristeten Preisnachlass gewähren (Gründerrabatt). Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht.

(2) Voraussetzung ist, dass die Gründung oder Neuaufnahme der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden im Zeitpunkt der Beantragung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt und der Kunde dies durch Vorlage eines geeigneten Nachweises belegt. Als Nachweis kommen insbesondere in Betracht: Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, Handelsregisterauszug oder notarieller Gesellschaftsvertrag, Bescheid des Finanzamts über die Steuernummer beziehungsweise der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Bestätigung der zuständigen Ärztekammer oder Kassenärztlichen Vereinigung über die Niederlassung sowie die Anzeige der Heilpraktikertätigkeit beim Gesundheitsamt. Nicht ausreichend sind Nachweise über eine Verlegung, Übernahme, Umfirmierung, Rechtsformänderung oder Ummeldung eines bereits bestehenden Betriebs.

(3) Der Kunde versichert mit der Einreichung die Richtigkeit und Echtheit des Nachweises. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Vorlage unrichtiger oder verfälschter Unterlagen strafrechtliche Folgen nach §§ 263, 267 StGB haben kann.

(4) Die Prüfung des Nachweises erfolgt ausschließlich automatisiert unter Einsatz eines KI-Systems. Der Kunde willigt hierin vor dem Hochladen gesondert ein. Einzelheiten zu Zweck, Rechtsgrundlage, Logik, Empfängern und Speicherdauer der Verarbeitung sowie zum Recht auf Überprüfung durch eine natürliche Person ergeben sich aus § 9 der Datenschutzerklärung.

(5) Der Rabatt wird erst nach bestandener Prüfung und nur für künftige Abrechnungsperioden gewährt. Eine rückwirkende Gewährung findet nicht statt. Wird die Prüfung nicht bestanden, teilt der Anbieter den Grund in verständlicher Form mit. Der Kunde kann je Praxis insgesamt bis zu drei Nachweise einreichen; danach ist der Vorgang abgeschlossen. Unabhängig davon kann der Kunde jederzeit eine Überprüfung durch eine natürliche Person verlangen.

(6) Der Rabatt beträgt 33,33 Prozent auf den Nettopreis des gewählten Tarifs für die ersten zwölf Monate ab Vertragsbeginn und endet danach automatisch; der Vertrag läuft anschließend zum regulären Tarifpreis weiter. Bei jährlicher Abrechnung wird er auf die erste Jahresrechnung angerechnet. Der Rabatt ist nicht auf Dritte übertragbar, nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar und nicht in Geld auszahlbar. Je Kunde und je Nachweisdokument wird der Rabatt nur einmal gewährt; ein bereits für eine andere Praxis verwendetes Dokument wird abgelehnt.

(7) Hat der Kunde den Rabatt durch unrichtige Angaben oder durch Vorlage eines unechten oder verfälschten Nachweises erlangt, kann der Anbieter seine auf den Rabatt gerichtete Willenserklärung nach § 123 BGB anfechten. In diesem Fall schuldet der Kunde die Differenz zwischen gezahltem und regulärem Tarifpreis für den gesamten Zeitraum der Rabattgewährung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Schadensersatz und außerordentliche Kündigung, bleiben unberührt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der kostenpflichtigen Bestellung durch den Anbieter zustande und beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs.

(2) Die Mindestvertragslaufzeit entspricht der gewählten Abrechnungsperiode:

Monatliche Abrechnung: Laufzeit ein Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Tag zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag ist damit monatlich kündbar.
Jährliche Abrechnung: Laufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann jederzeit über das Kundenportal, per E-Mail an info@huber-zipse.de oder auf einem anderen in Textform übermittelten Weg erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim Anbieter.

(4) Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist jederzeit möglich. Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif wird sofort wirksam; die Differenz wird zeitanteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden oder mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist, wenn er die Plattform trotz Abmahnung rechtswidrig oder erheblich vertragswidrig nutzt, wenn er wiederholt gegen § 5 verstößt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

(6) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Der Kunde handelt als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; das gilt auch für Rechtsgeschäfte im Rahmen einer Existenzgründung.

(7) Nach Wirksamwerden der Kündigung stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für 30 Tage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die ihn treffenden berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (etwa § 630f BGB). Nach Ablauf dieser Frist richtet sich die Rückgabe und Löschung der Daten nach § 9 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Eine automatische Löschung ohne vorherige Bereitstellung findet nicht statt.

§ 11 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Funktion der Plattform im Rahmen des Standes der Technik. Unerhebliche Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.

(2) Mängel sind nachvollziehbar zu rügen. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist (Nacherfüllung).

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Produkthaftungsgesetz und Art. 82 DSGVO gegenüber betroffenen Personen).

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettoentgelte. Der Nachweis eines im Einzelfall höheren vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Datenverlust, soweit der Kunde eine zumutbare, regelmäßige eigene Datensicherung unterlassen hat.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden, aus fehlenden Einwilligungen seiner Patienten/Endkunden oder aus der Verletzung der Kundenpflichten (§ 5) entstehen.

(6) Die Plattform ist kein Medizinprodukt und trifft keine medizinischen Aussagen. Sie unterstützt den Kunden ausschließlich bei der Dokumentation und Organisation. Die medizinische, berufsrechtliche und dokumentationsrechtliche Verantwortung für jede Behandlung, jede Aufklärung und jeden Eintrag verbleibt beim Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Inhalten der Plattform trifft, und nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder berufsrechtliche Eignung der vom Kunden erstellten oder übernommenen Dokumentation. Für Ergebnisse KI-gestützter Funktionen gilt zusätzlich § 6.

(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den übrigen Fällen des Absatzes 1; insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.

§ 13 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere seiner Patienten/Endkunden, Mitarbeiter oder Aufsichtsbehörden, frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden, auf von ihm eingestellten Inhalten oder auf der Verletzung seiner Pflichten (§ 5) beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 14 Höhere Gewalt

Wird der Anbieter durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikations-/Drittanbieternetzen) an der Leistung gehindert, ist er für deren Dauer von der Leistungspflicht befreit.

§ 15 Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird gesondert hingewiesen. Bei wesentlichen Änderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV, Art. 28 DSGVO)

Mit der Registrierung schließt die Praxis (nachfolgend "Verantwortliche") mit der BeautyFlow GmbH (nachfolgend "Auftragsverarbeiter") die folgende Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Sie ist Bestandteil dieser AGB und wird in elektronischer Form gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO geschlossen.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand: Bereitstellung und Betrieb der SaaS-Plattform "ohaa.ai" einschließlich Datenhaltung in einer Supabase-Instanz in einem Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH in Deutschland.

(2) Dauer: Die Auftragsverarbeitung beginnt mit Inkrafttreten des Nutzungsvertrags und endet mit dessen Beendigung. Anschließend gelten die Lösch-/Rückgabepflichten nach § 9.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

(1) Art: Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln an Unterauftragsverarbeiter (§ 6), Pseudonymisieren, Einschränken und Löschen.

(2) Zweck: Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Funktionen, insbesondere:

Praxis-Stammdaten-, Team- und Rollenverwaltung
Patientenakten (Stammdaten, Anamnese, Aufklärung, Behandlungsverlauf)
Termin-Kalender und 4-Stufen-Behandlungs-Workflow
Aufzeichnung, Transkription und KI-gestützte Zusammenfassung von Beratungsgesprächen (optional, nur mit Patienteneinwilligung)
Video-Sprechstunden (optional)
Anamnese- und Aufklärungsbögen inkl. digitaler Signatur
Behandlungs-Dokumentation inkl. Vorher-/Nachher-Fotos, Produkt-/Chargen-Verbrauch
Rechnungen, Angebote, Wartelisten, Lager- und Bestellverwaltung
Online-Buchung/Buchungs-Widget
Anbindung an die ohaa pass-App (Anfragen, Terminabstimmung, Behandlungspass): Verarbeitung der von Endkunden an die Praxis gerichteten Anfrage- und Pass-Daten im Auftrag der Praxis

§ 3 Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen

KategorieBeispiele
Patienten-/Endkunden-StammdatenName, Geburtsdatum, Adresse, Kontakt, Versicherten-Daten
Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)Anamnese, Diagnosen, Behandlungs-Historie, Fotos, Audio von Beratungsgesprächen
Biometrische Daten (Art. 9 DSGVO)Soweit aus der ohaa pass-Anbindung übermittelt (z. B. Scan-Ergebnisse)
Mitarbeiter-DatenName, E-Mail, Rolle, Login-Hash
Termin-/Abrechnungs-DatenDatum, Behandlungs-Code, Honorar, Rechnungsstatus
Kommunikations-DatenNachrichten/Chat im Anfrage-Workflow

Betroffene Personen: Patienten und Endkunden der Praxis, Praxis-Mitarbeiter sowie ggf. Geschäftspartner.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

(1) Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Verantwortlichen, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht entgegensteht.

(2) Verpflichtung aller zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO).

(3) Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gemäß § 7 (Anlage 1).

(4) Unterstützung der Verantwortlichen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 12-23 DSGVO), u. a. durch Auskunfts-Export, Lösch-/Anonymisierungs-Funktion und Berichtigung im Patientenprofil.

(5) Unterstützung der Verantwortlichen bei den Pflichten nach Art. 32-36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung).

(6) Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme.

(7) Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.

§ 5 Pflichten der Verantwortlichen

(1) Die Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich (insbesondere Vorliegen der Rechtsgrundlage, z. B. Patienteneinwilligung in Audio-/Foto-Aufnahmen).

(2) Sie informiert ihre Patienten/Endkunden über die Datenverarbeitung (eigene Datenschutzerklärung, Sub-Auftragsverarbeiter-Liste).

(3) Sie überträgt nur Daten, deren Verarbeitung sie für rechtmäßig hält, und erteilt Weisungen in Textform.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

(1) Die Verantwortliche stimmt der Inanspruchnahme der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu:

Hetzner Online GmbH (Hosting/Datenbank/Backups, Deutschland)
Supabase (Backend-/Auth-/Storage-Schicht, EU)
Resend (transaktionaler E-Mail-Versand, EU)
AssemblyAI, Inc. (Transkription, EU-Region)
Anthropic, PBC (KI-Zusammenfassung, EU-Routing)
Daily.co, Inc. (Video-Sprechstunde, EU-Geofence)

(2) Geplant (mit gesonderter Vorabinformation und Widerspruchsmöglichkeit): Google Ireland Ltd. (Gmail-API für optionalen E-Mail-Ingest).

(3) Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; während dieser Frist besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die jeweils aktuelle Liste ist öffentlich abrufbar (Sub-Auftragsverarbeiter-Liste).

(4) Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen inhaltlich gleichwertigen Vertrag und bleibt gegenüber der Verantwortlichen voll verantwortlich.

§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage 1, Art. 32 DSGVO)

Hosting: Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Deutschland (ISO 27001, BSI C5)
Verschlüsselung: TLS 1.3 für alle Verbindungen; Verschlüsselung gespeicherter Daten (at rest)
Zugangs-/Zugriffskontrolle: Postgres-Row-Level-Security, Mandanten-Isolation pro Praxis, rollenbasierte Berechtigungen, Authentifizierung mit 2FA-Empfehlung
Trennungskontrolle: strikte Trennung der Praxis-Daten über die Mandanten-Kennung (practice_id)
Integrität: vollständiges Audit-Log aller schreibenden Vorgänge; unveränderbare Anamnese-PDFs; finalisierte Rechnungen nicht löschbar
Verfügbarkeit/Belastbarkeit: Health-Checks, automatischer Neustart, tägliche verschlüsselte Backups (30 Tage)
Wiederherstellbarkeit: dokumentierter Wiederherstellungsprozess
Sonderkategorien: Audio von Beratungsgesprächen wird nach Transkription gelöscht (Standard 24 Stunden, spätestens 30 Tage)

§ 8 Drittland-Übermittlungen

Soweit Unterauftragsverarbeiter in Drittländern (insbesondere USA) verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der EU-Standardvertragsklauseln (SCC, 2021/914) nebst Transfer Impact Assessment. Die Anbieter setzen EU-Region-Endpunkte bzw. EU-Geofencing ein.

§ 9 Beendigung, Rückgabe und Löschung

(1) Bei Beendigung wählt die Verantwortliche zwischen vollständigem Export aller Daten (innerhalb von 30 Tagen, danach Löschung) oder direkter Löschung.

(2) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 630f BGB, § 147 AO) gehen vor; entsprechende Daten werden für die Restdauer eingeschränkt aufbewahrt oder übergeben.

(3) Eine Löschbestätigung wird in Textform übermittelt.

§ 10 Kontroll- und Auditrechte

Die Verantwortliche kann die Einhaltung dieser Vereinbarung prüfen (Auskünfte/Belege, Online-Auditbericht, Vor-Ort-Audit mit mindestens 14 Tagen Vorankündigung). Der Auftragsverarbeiter stellt geeignete Nachweise/Zertifikate auf Anfrage bereit.